Swiss Cigarette ist davon überzeugt, dass Tabak- und Nikotinprodukte auf verantwortungsbewusste Weise vermarktet werden müssen.
Diesbezüglich sind geeignete Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen das die Vermarktung und der Verkauf von deren Produkten:
- Sich ausschliesslich an erwachsene Rauchende und nicht an Minderjährige richten
- Im Einklang mit dem Prinzip der Entscheidungsfreiheit eines informierten Erwachsenen stehen
Schweizerische Lauterkeitskommission
Mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission wurde 2005 auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung über die Marketing- und Werberichtlinien (Vereinbarung betreffend Selbstbeschränkung der Zigarettenindustrie in der Werbung) getroffen.
Gemäss Ziffer 2.1.1 der Vereinbarung darf keine Werbung in gedruckten Publikationen gemacht werden, es sei denn, es gibt eine realistische Grundlage für die Annahme, dass mindestens 80% der Leserschaft der betreffenden Publikation Erwachsene sind.
Auf Antrag von Swiss Cigarette an die Schweizerische Lauterkeitskommission wird von der Schweizerischen Lauterkeitskommission zweimal jährlich (Juni und November) eine Liste mit zugelassenen Printpublikation veröffentlicht. Diese enthält diejenigen Printpublikationen, welche aufgrund der Auflagenbeglaubigung der WEMF AG für Werbemedienforschung oder der sorgfältigen Prüfung durch die Schweizerische Lauterkeitskommission selbst von der Schweizerischen Lauterkeit im Sinne der erwähnten Ziffer 2.1.1 als zugelassen gelten.