Detailhandel und Tabakbranche engagieren sich für Jugendschutz
Minderjährigen ist mit dem neuen Tabakproduktegesetz der Konsum von Tabak oder nikotinhaltigen Produkten nicht gestattet. Sie sollen deshalb auch konsequent keinen Zugang zu solchen Erzeugnissen haben.
Für die Swiss-Cigarette-Mitglieder ist zentral, dass sich keine Marketingmassnahme an Jugendliche richtet oder eine besondere Anziehungskraft auf Jugendliche ausübt.
Produktbezogene Werbung unserer Mitglieder richtet sich deshalb nie an Minderjährige und sieht als Zielgruppe ausschliesslich erwachsener Raucherinnen und Raucher oder Personen, die bereits E-Zigaretten oder andere Nikotinprodukte konsumieren.
Um der Verantwortung im Bereich Jugendschutz gerecht zu werden, haben sich die Swiss-Cigarette-Mitglieder strenge Marketingrichtlinien auferlegt (Selbstregulierung). Die gesetzliche Regelung des Jugendschutzes mittels eines Abgabeverbotes an Minderjähre im Rahmen des Tabakproduktegesetzes ist für die Mitglieder von Swiss Cigarette essenziell.
Um dem Jugendschutz bei diversen neuartigen Alternativprodukten schnellstmöglich Rechnung zu tragen, haben die im Verband Swiss Cigarette zusammengeschlossenen Tabakproduzenten bereits im Januar 2019 einen Codex der Tabakbranche und des Detailhandels betreffend E-Zigaretten und Tabakprodukte unterzeichnet, damit auch für diese Produkte der Verkauf an Minderjährige untersagt wird.