Die Problematik und Bekämpfung des illegalen Tabakhandels
Illegaler Handel ist eine ernst zu nehmende, grenzüberschreitende Bedrohung, die Entwicklungsländer und Industriestaaten gleichermassen betrifft. Potenziell gefährdet sind alle Branchen, deren Produkte internationale Besteuerungs- und Preisunterschiede aufweisen, darunter auch die Zigarettenindustrie. Der illegale Handel mit Tabakprodukten umfasst Produktfälschungen und Schmuggel. Als häufigste Form des Tabakkonsums sind Zigaretten am stärksten davon betroffen.
Die Mitglieder von Swiss Cigarette und ihre Konzerngesellschaften nehmen die Bedrohung durch illegalen Tabakhandel sehr ernst. Obwohl dessen Ausmass in der Schweiz im internationalen Vergleich gering ist, setzen sie seit Jahren auf eine Reihe von Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung des illegalen Handels. Ein erfolgreiches Vorgehen bedingt, dass international koordiniert und länderübergreifend vorgegangen wird – in enger Kooperation zwischen Industrie und Zoll- sowie Strafverfolgungsbehörden.
In zahlreichen Märkten wurden bereits Technologien zur Rückverfolgung (Sicherung der Lieferkette), zur Authentifizierung (Erkennen von Original bzw. Fälschung) sowie zur Produktionskontrolle (Überwachung der produzierten Mengen) etabliert.
Die bestehende Gesetzgebung gibt der Eidgenössischen Zollverwaltung umfassende Kompetenzen zur Aufsicht der Ein- und Ausfuhr sowie zur Kontrolle der hergestellten und versteuerten Mengen. Die Schweiz ist im Kampf gegen den illegalen Handel von Tabakprodukten dadurch gut aufgestellt.
Zusammenarbeit mit den Behörden
Zur Vorbeugung und Bekämpfung des illegalen Handels arbeiten die Mitglieder von Swiss Cigarette eng mit den zuständigen Behörden zusammen. Zu diesem Zweck wurden ab 2006 mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Erklärungen zum gemeinsamen Vorgehen gegen den Schmuggel und gegen Fälschungen unterzeichnet. Seither wurde neben den gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollmechanismen auch ein regelmässiger Informationsaustausch zwischen den einzelnen Herstellern und der BAZG etabliert. Der umfassende Austausch betrifft nationale und internationale Entwicklungen in Bezug auf illegale Vertriebskanäle, Transportverstecke, Produktionsstätten sowie Sicherheitsmerkmale und Aufdeckungsmethoden. Die Behörden können auf Anfrage auf bestehende Daten zurückgreifen. Damit konnten in mehreren Fällen Schweizer Polizei- und Zollbehörden bei der Identifizierung von beschlagnahmten Produkten und deren Lieferziele im Rahmen von Ermittlungen unterstützt werden.
Technologien zur Rückverfolgung und Authentifizierung
Die Mitglieder von Swiss Cigarette und ihre Konzerngesellschaften setzen zur Vorbeugung und Bekämpfung von illegalem Handel international unterschiedliche Technologien ein. Um die Lieferkette zu sichern, leisten gerade in den potenziellen Ursprungsländern von Fälschungen und Schmuggel Track & Trace Systeme zur Rückverfolgung einen entscheidenden Beitrag. In zahlreichen Ländern – auch in der Schweiz – sind Technologien zur Produktauthentifizierung im Einsatz.
Track & Trace Technologien zur lückenlosen Rückverfolgung
Rückverfolgungssysteme ermöglichen es, die Güterbewegungen entlang der Lieferkette zu registrieren (Track) und entsprechend retrospektiv die Bewegungen eines Produkts in der Lieferkette nachzuvollziehen (Trace). Sie leisten den Zoll- und Strafvollzugsbehörden wichtige Unterstützung im Kampf gegen den illegalen Handel, indem festgestellt werden kann, an welchem Punkt in der Lieferkette ein ursprünglich legales Produkt in die Illegalität abgezweigt wurde. Damit Track & Trace Systeme effizient funktionieren, ist es entscheidend, dass sie in den Ursprungsländern von potenziell geschmuggelten Zigaretten implementiert werden.
Produktauthentifizierung
Zur Bekämpfung von Fälschungen wird von den Schweizer Zigarettenproduzenten flächendeckend eine Authentifizierungstechnologie eingesetzt. Das seit 2007 etablierte System verwendet offene Standards und ist international kompatibel. Von jedem in der Schweiz in Verkehr gebrachtem Zigarettenpäckchen kann der Produktionsort und der Zielmarkt abgefragt werden.
Den Behörden, beispielsweise dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, steht damit ein nützliches zusätzliches Kontrollinstrument zur Verfügung.